• Beglaubigte Übersetzungen

    Beglaubigte Übersetzungen

    Unsere vereidigten ÜbersetzerInnen sind gerichtlich ermächtigt, Übersetzungen zu beglaubigen.

Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten ÜbersetzerInnen

Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Die vereidigten Übersetzer und Übersetzerinnen der KERN AG sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen.

Ihre ExpertInnen für amtlich beglaubigte Übersetzungen

Unser weltweites Geschäftsstellennetz mit über 50 Übersetzungsbüros garantiert mit unserem Service, dass Dokumente, die für Behörden und öffentliche Institutionen außerhalb von Deutschland bestimmt sind, rechtswirksam beglaubigt werden. Falls nötig können durch unsere Experten die benötigten Dokumente auch überbeglaubigt werden, sodass sie den jeweiligen Gesetzen der Zielländer entsprechen. Hierfür erstellt Ihnen unser Übersetzungsbüro gern ein sogenanntes Translator's Certificate.

Ihr Dokument können Sie uns über das Online-Formular, per Post an eine der über 50 Filialen oder einfach per E-Mail an info@e-kern.com senden – wir werden Ihnen so schnell wie möglich ein Angebot schicken! 

Häufig gestellte Fragen zur beglaubigten Übersetzung

Was sind die Vorteile einer beglaubigten Übersetzung?

Die Vorteile einer beglaubigten Übersetzung durch unsere vereidigten Übersetzer und Übersetzerinnen liegen auf der Hand. So besitzt eine beglaubigte Übersetzung rechtliche Gültigkeit und wird von Behörden und Gerichten anerkannt. Dies verkürzt gegen den jeweiligen Prozess und erspart Ihnen unnötigen „Schleifen“ mit den jeweiligen Ämtern etc.

Selbstverständlich werden unsere beglaubigten Übersetzungen von qualifizierten und vereidigten ÜbersetzerInnen angefertigt worden. Damit gewährleisten wir eine hohe Qualität und Sie können sich sicher sein, dass alle wichtigen Informationen einwandfrei wiedergeben werden.

Zudem ist eine beglaubigte Übersetzung oft notwendig, um offizielle Dokumente wie Urkunden oder Zeugnisse im Ausland verwenden zu können.

Sparen Sie sich dementsprechend Zeit, ggf. unnötigen Ärger und Aufwand und vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?

Es gibt eine Reihe an Gründen und Anlässen, für die Sie zwingend eine beglaubigte Übersetzung benötigen.

So brauchen Sie etwa für Bewerbungen, egal ob auf einen Job, Studium o.Ä., im Ausland oder bei Auslandsstudienprogrammen zumeist beglaubigte Übersetzungen von bestimmten Dokumenten, wie etwa Zeugnisse oder Zertifikate. Dies gilt im Anschluss in der Regel auch für das Beantragen einer Arbeitserlaubnis oder eines Arbeitsvisum. Hierzu wird oft eine beglaubigte Übersetzung von bestimmten Dokumenten, wie z.B. des Arbeitsvertrages, benötigt.

Internationale Hochzeiten, und auch Scheidungen, setzen oftmals eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde voraus.

Auch für die Einreise in ein anderes Land kann es vorkommen, dass man eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses oder des Visums benötigt.

Ähnlich verhält es sich bei der Gründung eines Unternehmens oder der Gründung einer Niederlassung im Ausland. Auch hierfür müssen zumeist offizielle Dokumente, wie z.B. die Satzung, beglaubigt übersetzt werden.

Möchten Sie zudem im Ausland ein Bankkonto eröffnen oder einen Kredit beantragen, kann es sein, dass Sie beglaubigte Übersetzungen von bestimmten Dokumenten vorlegen müssen. Dazu zählen häufig Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheinigungen oder Jahresabschlüsse.

Für welche Sprachen kann eine Beglaubigung erstellt werden?

Unsere Übersetzer und Übersetzerinnen können in allen Sprachen beglaubigt übersetzen. Neben den klassischen Weltsprachen wie beispielsweise Deutsch, Englisch, Chinesisch und Französisch fertigt unser Übersetzungsbüro gerne eine Beglaubigung für über 132 Sprachen an.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter gewünschte Lieferzeit, Sprachkombination und Umfang des Textes. Ein genaues Angebot können wir Ihnen nach Sichtung Ihrer Dokumente geben. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu Übersetzungen rechtlicher Dokumente.

Beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen

  • Ärztlicher Attest
  • Arbeitsbücher
  • Apostille
  • Ausweispapier
  • Bescheinigung
  • Unterlagen einer Adoption
  • Führerschein
  • Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Medizinisches Gutachten
  • Statut
  • Urkunde
  • Diplom
  • Vertrag
  • Zeugnis
  • u.v.m.

Beglaubigte Übersetzungen für Unternehmen

  • Geschäftsberichte, Quartalsberichte
  • Jahresberichte
  • Bilanzen
  • Nachhaltigkeitsberichte
  • Verhaltenskodex, Code-of-Conduct
  • Gesellschafterverträge
  • Handelsregisterauszüge
  • Gesellschafterlisten
  • Beschlüsse
  • Bescheinigungen (Letters of good standing)
  • AGBs
  • Einkaufsbedingungen
  • Geschäftsbriefe
  • Arbeitsverträge
  • Zeugnisse
  • Urkunden
  • Verträge
  • Gesetze
  • Urteile
  • Patentanmeldungen
  • Zulassungen
  • Dissertationen
  • Forschungsberichte
  • u.v.m.

Anfrage & Beratung

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung? Dann rufen Sie uns an oder kontaktieren uns über das nachfolgende Formular!

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Ihre Nachricht aus dem Kontaktformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage verwendet und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Ausführliche Angaben zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzerklärung der KERN AG.

Wir helfen gerne weiter

Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr für Sie da.

Tel.: (069) 75 60 73-0
E-Mail: info@e-kern.com

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