Frankfurter Allgemeine Zeitung/Frankfurter Rundschau, 8. März 2014

Weiterbildung von der Steuer absetzen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von einer Weiterbildungsmaßnahme, wie zum Beispiel einem Sprachkurs, gleich doppelt profitieren. „Ist der Sprachkurs beruflich veranlasst und steht im konkreten Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf, erkennt das Finanzamt die Kosten an; private Motive dürfen nur eine untergeordnete Rolle spielen“, sagt Michael Kern, Mitglied des Vorstands der Kern AG Training.